Widerrufsbelehrung

Nach Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht im Fall meiner Veranstaltungen kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, da in diesem Vertrag ein bestimmter Termin oder abgrenzbarer Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart wurde.

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